§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Der Verein dient der Förderung des traditionellen Brauchtums auf Schloss Weesenstein und der Unterstützung seines kulturellen und wissenschaftlichen Auftrages.

(3) Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch:
  • die Belebung der Braukultur und der handwerklichen Brautradition,
  • die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Brauereigeschichte sowie zur Geschichte des Bieres,
  • die Förderung und Belebung historischer Brauverfahren,
  • den Aufbau einer Sammlung historischer Werkzeuge und Geräte,
  • die Herausgabe von Publikationen,
  • die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen zur Unterstützung dem Vereinszweck dienender Maßnahmen oder Projekte

(4)

Darüber hinaus unterstützt der Verein Schloss Weesenstein in seiner Gesamtheit1) über:

  • die Förderung der Museums- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Parkpflege auf Schloss Weesenstein,
  • die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen zur Unterstützung von Maßnahmen und Projekten auf dem Gebiet der Kultur- und Museumsarbeit,
  • die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Geschichte und Brauchtumspflege auf Schloss Weesenstein,
  • die Herausgabe von Publikationen zu Schloss Weesenstein,
  • die Pflege von Kontakten zu Institutionen und Fördervereinen ähnlicher Zielsetzung.     


1) Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten gemeinnützige GmbH, Dresden, Schlossverwaltung Weesenstein

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