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Der Beirat besteht aus fünf Mitgliedern. Er wird auf die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, von der Mitgliederversammlung gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Beirats im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die den Verein mindestens zwei Kalenderjahre angehören; dies gilt nicht für die ersten Mitglieder des Beirates nach der Gründung des Vereins. Vorstandsmitglieder können nicht zugleich Mitglieder des Beirats sein.
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