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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den Starke Freunde, Freundeskreis Schlösserland Sachsen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit dem Schloss Weesenstein zu verwenden hat.
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